Schrott unlegierter Stähle (anders: Stahlschrott) – der keine Legierungselemente enthält. Bei den Einschränkungen in Bezug auf Verunreinigungen gilt ein Einzelstück, deren Abmessungen über 500 x 500 x 1500 mm und Gewicht – über 500 kg nicht hinausgehen, als Rohstoffschrott.
Ein für den Schrottpreis relevanter Faktor ist die in mm gemessene Materialstärke.